Bonusfolge 2/5: Der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess – 216 Tage im Saal 600
November 1945 bis Oktober 1946: Wie aus einem Gerichtssaal ein Weltforum wurde
30.10.2026 24 min
Zusammenfassung & Show Notes
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Bonusfolge 2/5 der Reihe „Die Nürnberger Prozesse“
Am Morgen des 20. November 1945 ist der Saal 600 im Nürnberger Justizpalast nicht mehr nur ein deutscher Gerichtssaal. Über den Richterplätzen hängen die Flaggen der vier Siegermächte. Mikrofone stehen auf den Tischen. Dolmetscher sitzen hinter Glas und Kopfhörern. Auf der Anklagebank sitzen Männer, die wenige Monate zuvor Minister, Generäle, Parteiführer oder Leiter von Institutionen des NS-Staats gewesen sind.
Der Hauptkriegsverbrecherprozess wird 216 Verhandlungstage dauern. Er bringt Dokumente, Zeugenaussagen, Filme und Verteidigungsreden in einen Raum, in dem vier Sprachen gleichzeitig gesprochen und verstanden werden müssen. Die Öffentlichkeit sieht nicht nur einen Prozess gegen einzelne Funktionäre. Sie erlebt den Versuch, ein System der Gewalt vor Gericht in seine Entscheidungen, Befehle und Verantwortlichkeiten zu zerlegen.
Diese zweite Folge fragt deshalb: Wer saß dort eigentlich? Wie verlief ein Prozess, den es in dieser Form noch nie gegeben hatte? Und was sagen seine Urteile aus – über Schuld, über Recht und über die Grenzen eines Verfahrens, das die Vergangenheit nicht reparieren konnte?
Vierundzwanzig Namen auf einer Anklageschrift
Die Anklageschrift wurde am 18. Oktober 1945 in Berlin eingereicht. Sie nannte 24 Männer. Hinter diesen Namen standen unterschiedliche Rollen im nationalsozialistischen Machtapparat: Hermann Göring als ranghöchster noch lebender Vertreter des Regimes, Joachim von Ribbentrop als Außenminister, Wilhelm Keitel und Alfred Jodl aus der militärischen Führung, Hans Frank als Generalgouverneur im besetzten Polen, Julius Streicher als antisemitischer Propagandist, Albert Speer als Rüstungsminister und andere Funktionäre aus Partei, Wirtschaft, Verwaltung und Militär.
Nicht alle erreichten die Anklagebank
Die Zahl 24 ist wichtig, aber sie erzählt nicht den ganzen Ablauf. Robert Ley, Leiter der Deutschen Arbeitsfront, nahm sich noch vor Prozessbeginn im Gefängnis das Leben. Gustav Krupp von Bohlen und Halbach wurde wegen seines Gesundheitszustands nicht verhandlungsfähig erklärt. Martin Bormann galt als verschwunden und wurde in Abwesenheit angeklagt. Damit standen 22 Angeklagte vor dem Tribunal – einer von ihnen ohne physisch im Saal zu sein.
Diese Konstellation macht deutlich, wie sehr das Verfahren bereits vor der Eröffnung von den Folgen des Zusammenbruchs geprägt war. Einige führende Nationalsozialisten waren tot, andere untergetaucht, wieder andere in Gefangenschaft. Adolf Hitler, Heinrich Himmler und Joseph Goebbels, die für die Geschichte des Regimes zentral waren, konnten nicht mehr angeklagt werden. Nürnberg verhandelte daher niemals das gesamte NS-System und auch nicht alle Hauptverantwortlichen. Es konzentrierte sich auf diejenigen, die die Alliierten als große Kriegsverbrecher vor ein internationales Gericht stellen konnten.
Die Anklage gegen Personen und Organisationen
Das Tribunal hatte nicht nur über einzelne Männer zu urteilen. Die Anklage richtete sich auch gegen sechs Organisationen: die Reichsregierung, das Korps der Politischen Leiter der NSDAP, SS und SD, Gestapo, SA sowie Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht. Dahinter stand ein schwieriger Gedanke. Wenn eine Organisation als verbrecherisch eingestuft würde, sollte später leichter gegen Mitglieder vorgegangen werden können, die an ihren Verbrechen beteiligt gewesen waren.
Diese Möglichkeit war kein Freibrief für Kollektivschuld. Das Tribunal musste vielmehr bestimmen, welche Organisationen in welchem Umfang zu einem verbrecherischen Instrument geworden waren. Am Ende erklärte es das Führungskorps der NSDAP, die Gestapo, den SD und die SS zu verbrecherischen Organisationen. Die Reichsregierung, die SA sowie Generalstab und Oberkommando wurden nicht in gleicher Weise verurteilt. Gerade diese Differenzierungen zeigen, dass der Prozess nicht einfach alle Institutionen des untergegangenen Staates mit einem Urteil überziehen wollte. Er suchte nach juristisch fassbaren Grenzen – auch wenn diese Grenzen historisch und politisch umstritten blieben.
Das Verfahren beginnt
Der erste Tag in Nürnberg war sorgfältig inszeniert und zugleich von einer ungewöhnlichen Spannung geprägt. Im Saal saßen Richter aus den Vereinigten Staaten, Großbritannien, Frankreich und der Sowjetunion. Den Vorsitz führte der britische Richter Geoffrey Lawrence. Neben ihnen standen die Anklagevertreter der vier Mächte, die Verteidiger der Angeklagten, Pressevertreter und technisches Personal. Jeder Platz hatte eine Funktion. Jeder Satz musste übersetzt, protokolliert und später überprüfbar gemacht werden.
Ein Prozess unter Kopfhörern
Deutsch, Englisch, Französisch und Russisch waren die offiziellen Sprachen des Verfahrens. Simultandolmetschen war damals noch neu und wurde in Nürnberg unter enormem Druck eingesetzt. Wer sprach, durfte nicht zu schnell sprechen. Dolmetscher arbeiteten in Teams, wechselten sich ab und übertrugen Aussagen fast gleichzeitig in die anderen Sprachen. Die Beteiligten hörten über Kopfhörer zu.
Das technische System war keine Nebensache. Ohne es hätte ein Verfahren mit vier Richterdelegationen, vier Anklagen und deutschen Verteidigern Monate oder Jahre länger dauern können. Zugleich war Übersetzung auch eine Frage der Fairness. Die Angeklagten mussten verstehen, was ihnen vorgeworfen wurde. Die Richter mussten die Verteidigung verstehen. Der Gerichtssaal wurde dadurch zu einem Ort, an dem Verständigung nicht vorausgesetzt werden konnte, sondern täglich hergestellt werden musste.
Die Bilder dieser Kopfhörer haben etwas beinahe Unwirkliches. Männer, die zu einem Regime gehört hatten, das Sprache zur Propaganda und Entmenschlichung benutzt hatte, saßen nun da und warteten auf die Übersetzung der Worte, mit denen ihre Verantwortung geprüft wurde. Das System war sachlich, mechanisch und präzise. Seine Aufgabe war es, einen Prozess möglich zu machen, nicht die Geschichte zu dramatisieren.
Nicht schuldig
Die Angeklagten erklärten sich nicht schuldig. Diese Erklärungen waren erwartbar, aber sie eröffneten einen langen Konflikt über die Deutung der Vergangenheit. Viele bestritten nicht grundsätzlich, dass Krieg, Verfolgung und Gewalt stattgefunden hatten. Sie bestritten ihre persönliche Verantwortung, verwiesen auf Befehlsketten, begrenzte Zuständigkeiten, fehlende Kenntnis oder auf die Macht Hitlers.
Diese Verteidigungslinien waren nicht alle gleich. Ein hoher Militär konnte anders argumentieren als ein Propagandist, ein Diplomat anders als ein Rüstungsminister. Doch sie kreisten oft um dieselbe Frage: Wann wird aus einer Stellung in einem autoritären Staat persönliche Schuld? Nürnberg konnte diese Frage nicht mit einem allgemeinen moralischen Urteil beantworten. Das Gericht musste für jede angeklagte Person prüfen, welche Rolle sie spielte, was sie wusste, welche Handlungen sie unterstützte und welche Macht sie ausübte.
Die Anklage baut ihren Fall auf
Robert H. Jackson, der amerikanische Hauptankläger, eröffnete den Prozess mit einer Rede, die bis heute zu den bekanntesten Momenten Nürnbergs zählt. Ihr Kern war kein Aufruf zur Rache. Jackson betonte, dass der Prozess auf belastbaren Beweisen beruhen müsse und dass die Ankläger denselben Maßstab akzeptieren müssten, den sie von den Angeklagten verlangten. Dieser Anspruch war hoch, zumal die Dimension der Verbrechen den Rahmen eines gewöhnlichen Strafprozesses sprengte.
Akten aus dem Inneren des Regimes
Eine der stärksten Seiten der Anklage war die Vielzahl deutscher Originaldokumente. Die Ermittler hatten in Ministerien, Parteibehörden, militärischen Dienststellen und anderen Einrichtungen Akten gefunden. Sie legten Befehle, Berichte, Briefe, Besprechungsprotokolle und Lageeinschätzungen vor. Diese Unterlagen zeigten, wie Planung und Gewalt in einem bürokratischen Staat ineinandergriffen.
Gerade darin lag ihre Wirkung. Sie waren keine nachträglichen Erzählungen von Gegnern, sondern häufig Dokumente der Täter selbst. Ein Befehl konnte zeigen, was angeordnet worden war. Ein Bericht konnte zeigen, dass eine Dienststelle Kenntnis hatte. Ein Protokoll konnte offenlegen, wie Entscheidungsträger über Deportation, Besatzungspolitik oder Krieg sprachen. Natürlich musste auch dieses Material eingeordnet werden: Wer hatte es verfasst? Zu welchem Zweck? War es vollständig? Die Verteidigung konnte solche Fragen aufwerfen. Aber die Masse der Unterlagen machte es schwer, die nationalsozialistische Gewalt als bloßes Gerücht oder als Chaos einzelner Exzesse darzustellen.
Bilder, Filme und Zeugen
Die Anklage nutzte außerdem Filmaufnahmen und Fotografien aus befreiten Lagern sowie weiteres Material über die Verbrechen des Regimes. Diese Bilder trafen viele Beteiligte und Beobachter mit großer Wucht. Ihre Bedeutung lag nicht nur in ihrem Schockwert. Sie wurden mit Dokumenten und Zeugenaussagen verbunden, um Orte, Zeitpunkte und Zusammenhänge zu belegen.
Zeuginnen und Zeugen ergänzten die Akten. Sie berichteten von Erfahrungen, die sich nicht vollständig in Formularen und Befehlen ausdrücken ließen. Ihre Aussagen brachten die Folgen der Politik in den Saal: Verfolgung, Deportation, Zwangsarbeit und Mord waren nicht bloß juristische Begriffe. Sie betrafen konkrete Menschen und Familien. Gleichzeitig musste das Tribunal mit der Grenze jedes Gerichts umgehen. Viele, die hätten aussagen können, waren ermordet worden. Viele Erfahrungen blieben unaussprechlich oder konnten nur in Ausschnitten erzählt werden.
Das Verfahren entschied sich daher nicht zwischen Dokumenten und Zeugenaussagen. Es brauchte beides. Die Akten belegten die Struktur und den Entscheidungsweg; die Zeugnisse zeigten, was diese Entscheidungen für Menschen bedeuteten. So entstand ein Bild, das weder nur technisch noch nur emotional war.
Die Verteidigung und ihre Grenzen
Nach der Anklage erhielten die Verteidiger Raum. Das war ein zentraler Punkt für den Anspruch des Tribunals, ein Verfahren und keine bloße Inszenierung zu sein. Die Angeklagten konnten eigene Dokumente vorlegen, Zeugen benennen, Anklagebeweise in Frage stellen und selbst aussagen. Manche nutzten diese Möglichkeiten ausführlich. Hermann Göring trat etwa als Zeuge auf und versuchte, seine Rolle als politische Führungskraft des Regimes zu erklären und zugleich die Verantwortung anderer zu relativieren.
Befehle, Unwissen und Selbstentlastung
Viele Verteidigungen folgten einer ähnlichen Logik. Die Angeklagten präsentierten sich als Fachleute, die nur einen begrenzten Bereich bearbeitet hätten. Sie erklärten, entscheidende Vorgänge nicht gekannt zu haben. Sie verwiesen auf den Druck von oben, auf Hitlers Autorität oder auf die Zwänge eines Krieges. Manche versuchten, die Verantwortung auf Tote zu verschieben, die nicht mehr befragt werden konnten.
Solche Argumente waren nicht immer vollständig haltlos. In einer Diktatur waren Zuständigkeiten häufig überlappend, Machtverhältnisse verschoben sich, und nicht jede Person wusste jedes Detail. Genau deshalb durfte das Gericht Verantwortung nicht schematisch aus der Position ableiten. Aber fehlendes Wissen war nur dann entlastend, wenn es angesichts der Rolle und der vorliegenden Beweise glaubhaft war. Wer Befehle unterzeichnete, Institutionen leitete oder von Verbrechen profitierte, konnte sich nicht allein durch einen Verweis auf die Hierarchie aus der Verantwortung ziehen.
Der Prozess als Bühne
Nürnberg war auch ein Medienereignis. Journalistinnen und Journalisten aus vielen Ländern berichteten aus der Stadt. Fotos der Angeklagten, Zeichnungen aus dem Saal und Tonaufnahmen prägten das Bild der Prozesse. Für manche Angeklagte eröffnete diese Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Selbstinszenierung. Gerade Göring versuchte, Haltung und Kontrolle auszustrahlen. Andere wirkten gebrochen, ausweichend oder erschöpft.
Diese Bilder dürfen jedoch nicht zum eigentlichen Gegenstand werden. Der Prozess war nicht deshalb wichtig, weil bekannte Männer im Dock saßen. Er war wichtig, weil dort geprüft wurde, wie politische Macht sich in Verbrechen übersetzt hatte. Die Gefahr jeder späteren Darstellung liegt darin, Täterpersönlichkeiten zu faszinierenden Hauptfiguren zu machen. Eine verantwortliche Erzählung muss die Angeklagten deshalb nicht verschweigen, aber ihre Selbstdarstellungen stets an den Quellen messen und die Opfer nicht aus dem Blick verlieren.
Auch die Verteidigung brachte eigenes Material ein. Sie ließ Zeugen schriftlich oder persönlich aussagen, legte Dokumente vor und beanstandete einzelne Schlussfolgerungen der Anklage. Das Tribunal musste entscheiden, welche Unterlagen zugelassen wurden und welche Fragen für den jeweiligen Anklagepunkt relevant waren. Gerade diese Auseinandersetzungen sind heute in den Protokollen sichtbar. Sie zeigen nicht nur die Verbrechen, sondern auch den Konflikt um ihre Deutung. Eine Behauptung der Anklage wurde nicht automatisch wahr, weil sie von einer Siegermacht kam; sie musste in den Verfahrensrahmen passen und begründet werden.
Für die Angeklagten bedeutete das keine Gleichheit der Ausgangslage mit den Menschen, die ihr Regime verfolgt hatte. Sie verfügten über Verteidiger, über Zeit zur Vorbereitung und über die Möglichkeit, sich zu erklären. Dieser Kontrast war Teil der Botschaft des Verfahrens. Ein Recht, das gegenüber den Beschuldigten nur die Methoden der Diktatur wiederholt hätte, hätte seine eigene Grundlage beschädigt. Dass Nürnberg Verteidigung zuließ, sprach die Angeklagten nicht frei. Es sollte zeigen, dass individuelle Verantwortung gerade dann geprüft werden muss, wenn die Taten moralisch und historisch überwältigend sind.
Das Urteil und was es bedeutete
Die Hauptverhandlung endete am 31. August 1946. Am 30. September und 1. Oktober wurden die Urteile verlesen. Das Tribunal verurteilte 19 der 22 Angeklagten und sprach drei frei: Hjalmar Schacht, Franz von Papen und Hans Fritzsche. Zwölf Angeklagte wurden zum Tod durch Hängen verurteilt, drei zu lebenslanger Haft und vier zu langjährigen Freiheitsstrafen zwischen zehn und zwanzig Jahren.
Kein einheitliches Strafmaß
Die Urteile waren nicht gleich. Das war beabsichtigt. Sie sollten die jeweilige Rolle der Angeklagten widerspiegeln. Manche Urteile wurden später heftig diskutiert. Albert Speer erhielt zwanzig Jahre Haft, obwohl er als Rüstungsminister vom Einsatz von Zwangsarbeit profitiert hatte. Andere wurden freigesprochen, was in der Öffentlichkeit und besonders bei sowjetischen Vertretern auf Kritik stieß. Der sowjetische Richter hielt seine abweichende Auffassung zu mehreren Freisprüchen und zur Bewertung mancher Organisationen fest.
Diese Differenzen machen das Urteil nicht automatisch wertlos. Sie zeigen vielmehr, dass ein Gericht nicht einfach eine moralische Rangliste des Grauens erstellt. Es prüft konkrete Anklagepunkte und Beweise. Das kann für Beobachter unbefriedigend sein, besonders wenn das historische Wissen über eine Person oder Institution größer erscheint als das, was sich in den Kategorien der Anklage unmittelbar beweisen ließ. Nürnberg lehrt damit auch etwas über die Begrenztheit des Strafrechts: Es kann Verantwortung benennen, aber es kann niemals alle Dimensionen einer historischen Katastrophe erfassen.
Die letzten Tage
Die Todesurteile wurden am 16. Oktober 1946 vollstreckt. Hermann Göring entzog sich der Hinrichtung durch Suizid in der Nacht zuvor. Martin Bormann war in Abwesenheit verurteilt worden; erst Jahrzehnte später wurde geklärt, dass er wahrscheinlich bereits 1945 in Berlin gestorben war. Die zu Haftstrafen Verurteilten kamen später in das Kriegsverbrechergefängnis Spandau in Berlin.
Mit den Urteilen endete der Hauptprozess, nicht aber die Frage nach Verantwortung. In Nürnberg folgten weitere Verfahren gegen Ärzte, Juristen, Industrielle, SS- und Polizeiführer, Militärs und Beamte. Der Hauptkriegsverbrecherprozess hatte einen Rahmen geschaffen, doch er hatte auch offengelegt, wie viele Bereiche einer Gesellschaft an einer Diktatur mitwirken können. Genau deshalb bleibt sein Verlauf so bedeutsam: Er zeigt, dass die Geschichte der NS-Verbrechen nicht bei den Namen in der ersten Reihe endet.
Zusammenfassung
Der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess machte aus der abstrakten Frage nach der Schuld des NS-Regimes ein Verfahren gegen konkrete Menschen und Organisationen. 24 Männer wurden angeklagt, 22 standen vor dem Tribunal. In 216 Verhandlungstagen prüfte das Gericht Anklage, Akten, Filme, Zeugenaussagen und Verteidigungen. Die Übersetzung in vier Sprachen und die öffentliche Dokumentation machten den Saal 600 zu einem Ort internationaler Verständigung unter schwierigsten Bedingungen.
Die Urteile von 1946 konnten weder das Leid der Opfer aufwiegen noch die gesamte Verantwortung des Regimes erfassen. Sie machten aber sichtbar, dass Staatsmacht keine persönliche Unantastbarkeit begründet. Nürnberg war ein unvollkommenes Gericht in einer unvollkommenen Nachkriegswelt. Seine bleibende Bedeutung liegt darin, dass es Macht nicht als Ausrede akzeptierte, sondern sie zum Gegenstand einer öffentlichen Beweisführung machte.
FAQ
Wie viele Angeklagte standen im Nürnberger Hauptprozess vor Gericht?
Die Anklage richtete sich gegen 24 Männer. Robert Ley starb vor Prozessbeginn durch Suizid, Gustav Krupp von Bohlen und Halbach wurde für nicht verhandlungsfähig erklärt. Martin Bormann wurde in Abwesenheit angeklagt. Damit wurden 22 Angeklagte vom Internationalen Militärtribunal verhandelt.
Wie lange dauerte der Hauptkriegsverbrecherprozess?
Die Verhandlung begann am 20. November 1945 und endete nach 216 Sitzungstagen. Die Urteile wurden am 30. September und 1. Oktober 1946 verkündet.
Welche Urteile fällte das Tribunal?
19 der 22 Angeklagten wurden verurteilt, drei freigesprochen. Zwölf erhielten Todesurteile, drei lebenslange Haftstrafen und vier Freiheitsstrafen von zehn bis zwanzig Jahren. Das Tribunal erklärte außerdem das Führungskorps der NSDAP, die Gestapo, den SD und die SS zu verbrecherischen Organisationen.
Konnten sich die Angeklagten verteidigen?
Ja. Sie hatten Verteidiger, konnten eigene Dokumente und Zeugen vorlegen, Beweise der Anklage angreifen und zum Teil selbst aussagen. Das Verfahren war allerdings in den besonderen politischen Umständen der unmittelbaren Nachkriegszeit angesiedelt; diese Spannung gehört zu jeder historischen Einordnung Nürnbergs.
Warum sind die Prozessakten heute noch wichtig?
Sie dokumentieren mit Protokollen, Beweisstücken, Fotografien, Filmen und Tonaufnahmen, wie das Gericht zu seinen Urteilen kam. Sie sind deshalb zentrale Quellen für die Forschung zu den NS-Verbrechen und ein wichtiges Gegenmittel gegen Geschichtsfälschung und Holocaustleugnung.
Quellen
- United States Holocaust Memorial Museum: International Military Tribunal at Nuremberg – Überblick über Angeklagte, Beweisführung und Urteile.
- Memorium Nürnberger Prozesse: Urteile des Internationalen Militärtribunals – Urteilssprüche, Freisprüche und Vollstreckungen.
- Avalon Project, Yale Law School: Anklageschrift – Text der Anklage gegen Personen und Organisationen.
- Avalon Project, Yale Law School: Urteil des Internationalen Militärtribunals – Urteil vom 30. September und 1. Oktober 1946.
- Robert H. Jackson: Bericht an den US-Präsidenten vom 7. Oktober 1946 – Statistik zum Verfahrensverlauf und zur Beweisaufnahme.
- National Archives: World War II War Crimes Records – Bestände zu Protokollen, Akten, Bildern, Filmen und Tonaufnahmen.