Serienmord & Wahnsinn

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Â đŸŽ™ïž Serienmord & Wahnsinn 

Tauche ein in die dunkelsten Tiefen der menschlichen Seele.
 In „Serienmord & Wahnsinn“ geht es um reale Verbrechen, die kaum zu begreifen sind – um Serienmörder, deren Namen sich unauslöschlich in die Geschichte eingebrannt haben, und um FĂ€lle, die bis heute verstören, erschĂŒttern und faszinieren. 

In jeder Episode rekonstruieren wir wahre KriminalfĂ€lle, beleuchten die Tatorte, die Opfer und die TĂ€ter. Wir analysieren Motive, Muster und Wahnsinn – und stellen die Frage: Was treibt einen Menschen dazu, zum Monster zu werden? 

Hier geht es nicht nur um Blut und Verbrechen, sondern um Psychologie, Macht, Obsession und Dunkelheit.
 Um das Böse – und das, was es in uns allen spiegelt. 

Ob berĂŒchtigte Serienkiller, ungelöste Mordserien oder außergewöhnliche EinzelfĂ€lle –
 hier hörst du die Geschichten hinter den Schlagzeilen. 

Authentisch. Schonungslos. Faszinierend. 

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Der True-Crime-Podcast fĂŒr alle, die das Unfassbare verstehen wollen. 




HINWEIS: Der Podcast ist mithilfe von kĂŒnstlicher Intelligenz erstellt!


Bonusfolge 2/5: Der NĂŒrnberger Hauptkriegsverbrecherprozess – 216 Tage im Saal 600

November 1945 bis Oktober 1946: Wie aus einem Gerichtssaal ein Weltforum wurde

30.10.2026 24 min

Bonusfolge 2/5 der Reihe „Die NĂŒrnberger Prozesse“

Am Morgen des 20. November 1945 ist der Saal 600 im NĂŒrnberger Justizpalast nicht mehr nur ein deutscher Gerichtssaal. Über den RichterplĂ€tzen hĂ€ngen die Flaggen der vier SiegermĂ€chte. Mikrofone stehen auf den Tischen. Dolmetscher sitzen hinter Glas und Kopfhörern. Auf der Anklagebank sitzen MĂ€nner, die wenige Monate zuvor Minister, GenerĂ€le, ParteifĂŒhrer oder Leiter von Institutionen des NS-Staats gewesen sind. 

Der Hauptkriegsverbrecherprozess wird 216 Verhandlungstage dauern. Er bringt Dokumente, Zeugenaussagen, Filme und Verteidigungsreden in einen Raum, in dem vier Sprachen gleichzeitig gesprochen und verstanden werden mĂŒssen. Die Öffentlichkeit sieht nicht nur einen Prozess gegen einzelne FunktionĂ€re. Sie erlebt den Versuch, ein System der Gewalt vor Gericht in seine Entscheidungen, Befehle und Verantwortlichkeiten zu zerlegen. 

Diese zweite Folge fragt deshalb: Wer saß dort eigentlich? Wie verlief ein Prozess, den es in dieser Form noch nie gegeben hatte? Und was sagen seine Urteile aus – ĂŒber Schuld, ĂŒber Recht und ĂŒber die Grenzen eines Verfahrens, das die Vergangenheit nicht reparieren konnte? 

Vierundzwanzig Namen auf einer Anklageschrift 

Die Anklageschrift wurde am 18. Oktober 1945 in Berlin eingereicht. Sie nannte 24 MĂ€nner. Hinter diesen Namen standen unterschiedliche Rollen im nationalsozialistischen Machtapparat: Hermann Göring als ranghöchster noch lebender Vertreter des Regimes, Joachim von Ribbentrop als Außenminister, Wilhelm Keitel und Alfred Jodl aus der militĂ€rischen FĂŒhrung, Hans Frank als Generalgouverneur im besetzten Polen, Julius Streicher als antisemitischer Propagandist, Albert Speer als RĂŒstungsminister und andere FunktionĂ€re aus Partei, Wirtschaft, Verwaltung und MilitĂ€r. 

Nicht alle erreichten die Anklagebank 

Die Zahl 24 ist wichtig, aber sie erzĂ€hlt nicht den ganzen Ablauf. Robert Ley, Leiter der Deutschen Arbeitsfront, nahm sich noch vor Prozessbeginn im GefĂ€ngnis das Leben. Gustav Krupp von Bohlen und Halbach wurde wegen seines Gesundheitszustands nicht verhandlungsfĂ€hig erklĂ€rt. Martin Bormann galt als verschwunden und wurde in Abwesenheit angeklagt. Damit standen 22 Angeklagte vor dem Tribunal – einer von ihnen ohne physisch im Saal zu sein. 

Diese Konstellation macht deutlich, wie sehr das Verfahren bereits vor der Eröffnung von den Folgen des Zusammenbruchs geprĂ€gt war. Einige fĂŒhrende Nationalsozialisten waren tot, andere untergetaucht, wieder andere in Gefangenschaft. Adolf Hitler, Heinrich Himmler und Joseph Goebbels, die fĂŒr die Geschichte des Regimes zentral waren, konnten nicht mehr angeklagt werden. NĂŒrnberg verhandelte daher niemals das gesamte NS-System und auch nicht alle Hauptverantwortlichen. Es konzentrierte sich auf diejenigen, die die Alliierten als große Kriegsverbrecher vor ein internationales Gericht stellen konnten. 

Die Anklage gegen Personen und Organisationen 

Das Tribunal hatte nicht nur ĂŒber einzelne MĂ€nner zu urteilen. Die Anklage richtete sich auch gegen sechs Organisationen: die Reichsregierung, das Korps der Politischen Leiter der NSDAP, SS und SD, Gestapo, SA sowie Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht. Dahinter stand ein schwieriger Gedanke. Wenn eine Organisation als verbrecherisch eingestuft wĂŒrde, sollte spĂ€ter leichter gegen Mitglieder vorgegangen werden können, die an ihren Verbrechen beteiligt gewesen waren. 

Diese Möglichkeit war kein Freibrief fĂŒr Kollektivschuld. Das Tribunal musste vielmehr bestimmen, welche Organisationen in welchem Umfang zu einem verbrecherischen Instrument geworden waren. Am Ende erklĂ€rte es das FĂŒhrungskorps der NSDAP, die Gestapo, den SD und die SS zu verbrecherischen Organisationen. Die Reichsregierung, die SA sowie Generalstab und Oberkommando wurden nicht in gleicher Weise verurteilt. Gerade diese Differenzierungen zeigen, dass der Prozess nicht einfach alle Institutionen des untergegangenen Staates mit einem Urteil ĂŒberziehen wollte. Er suchte nach juristisch fassbaren Grenzen – auch wenn diese Grenzen historisch und politisch umstritten blieben. 

Das Verfahren beginnt 

Der erste Tag in NĂŒrnberg war sorgfĂ€ltig inszeniert und zugleich von einer ungewöhnlichen Spannung geprĂ€gt. Im Saal saßen Richter aus den Vereinigten Staaten, Großbritannien, Frankreich und der Sowjetunion. Den Vorsitz fĂŒhrte der britische Richter Geoffrey Lawrence. Neben ihnen standen die Anklagevertreter der vier MĂ€chte, die Verteidiger der Angeklagten, Pressevertreter und technisches Personal. Jeder Platz hatte eine Funktion. Jeder Satz musste ĂŒbersetzt, protokolliert und spĂ€ter ĂŒberprĂŒfbar gemacht werden. 

Ein Prozess unter Kopfhörern 

Deutsch, Englisch, Französisch und Russisch waren die offiziellen Sprachen des Verfahrens. Simultandolmetschen war damals noch neu und wurde in NĂŒrnberg unter enormem Druck eingesetzt. Wer sprach, durfte nicht zu schnell sprechen. Dolmetscher arbeiteten in Teams, wechselten sich ab und ĂŒbertrugen Aussagen fast gleichzeitig in die anderen Sprachen. Die Beteiligten hörten ĂŒber Kopfhörer zu. 

Das technische System war keine Nebensache. Ohne es hĂ€tte ein Verfahren mit vier Richterdelegationen, vier Anklagen und deutschen Verteidigern Monate oder Jahre lĂ€nger dauern können. Zugleich war Übersetzung auch eine Frage der Fairness. Die Angeklagten mussten verstehen, was ihnen vorgeworfen wurde. Die Richter mussten die Verteidigung verstehen. Der Gerichtssaal wurde dadurch zu einem Ort, an dem VerstĂ€ndigung nicht vorausgesetzt werden konnte, sondern tĂ€glich hergestellt werden musste. 

Die Bilder dieser Kopfhörer haben etwas beinahe Unwirkliches. MĂ€nner, die zu einem Regime gehört hatten, das Sprache zur Propaganda und Entmenschlichung benutzt hatte, saßen nun da und warteten auf die Übersetzung der Worte, mit denen ihre Verantwortung geprĂŒft wurde. Das System war sachlich, mechanisch und prĂ€zise. Seine Aufgabe war es, einen Prozess möglich zu machen, nicht die Geschichte zu dramatisieren. 

Nicht schuldig 

Die Angeklagten erklĂ€rten sich nicht schuldig. Diese ErklĂ€rungen waren erwartbar, aber sie eröffneten einen langen Konflikt ĂŒber die Deutung der Vergangenheit. Viele bestritten nicht grundsĂ€tzlich, dass Krieg, Verfolgung und Gewalt stattgefunden hatten. Sie bestritten ihre persönliche Verantwortung, verwiesen auf Befehlsketten, begrenzte ZustĂ€ndigkeiten, fehlende Kenntnis oder auf die Macht Hitlers. 

Diese Verteidigungslinien waren nicht alle gleich. Ein hoher MilitĂ€r konnte anders argumentieren als ein Propagandist, ein Diplomat anders als ein RĂŒstungsminister. Doch sie kreisten oft um dieselbe Frage: Wann wird aus einer Stellung in einem autoritĂ€ren Staat persönliche Schuld? NĂŒrnberg konnte diese Frage nicht mit einem allgemeinen moralischen Urteil beantworten. Das Gericht musste fĂŒr jede angeklagte Person prĂŒfen, welche Rolle sie spielte, was sie wusste, welche Handlungen sie unterstĂŒtzte und welche Macht sie ausĂŒbte. 

Die Anklage baut ihren Fall auf 

Robert H. Jackson, der amerikanische HauptanklĂ€ger, eröffnete den Prozess mit einer Rede, die bis heute zu den bekanntesten Momenten NĂŒrnbergs zĂ€hlt. Ihr Kern war kein Aufruf zur Rache. Jackson betonte, dass der Prozess auf belastbaren Beweisen beruhen mĂŒsse und dass die AnklĂ€ger denselben Maßstab akzeptieren mĂŒssten, den sie von den Angeklagten verlangten. Dieser Anspruch war hoch, zumal die Dimension der Verbrechen den Rahmen eines gewöhnlichen Strafprozesses sprengte. 

Akten aus dem Inneren des Regimes 

Eine der stĂ€rksten Seiten der Anklage war die Vielzahl deutscher Originaldokumente. Die Ermittler hatten in Ministerien, Parteibehörden, militĂ€rischen Dienststellen und anderen Einrichtungen Akten gefunden. Sie legten Befehle, Berichte, Briefe, Besprechungsprotokolle und LageeinschĂ€tzungen vor. Diese Unterlagen zeigten, wie Planung und Gewalt in einem bĂŒrokratischen Staat ineinandergriffen. 

Gerade darin lag ihre Wirkung. Sie waren keine nachtrĂ€glichen ErzĂ€hlungen von Gegnern, sondern hĂ€ufig Dokumente der TĂ€ter selbst. Ein Befehl konnte zeigen, was angeordnet worden war. Ein Bericht konnte zeigen, dass eine Dienststelle Kenntnis hatte. Ein Protokoll konnte offenlegen, wie EntscheidungstrĂ€ger ĂŒber Deportation, Besatzungspolitik oder Krieg sprachen. NatĂŒrlich musste auch dieses Material eingeordnet werden: Wer hatte es verfasst? Zu welchem Zweck? War es vollstĂ€ndig? Die Verteidigung konnte solche Fragen aufwerfen. Aber die Masse der Unterlagen machte es schwer, die nationalsozialistische Gewalt als bloßes GerĂŒcht oder als Chaos einzelner Exzesse darzustellen. 

Bilder, Filme und Zeugen 

Die Anklage nutzte außerdem Filmaufnahmen und Fotografien aus befreiten Lagern sowie weiteres Material ĂŒber die Verbrechen des Regimes. Diese Bilder trafen viele Beteiligte und Beobachter mit großer Wucht. Ihre Bedeutung lag nicht nur in ihrem Schockwert. Sie wurden mit Dokumenten und Zeugenaussagen verbunden, um Orte, Zeitpunkte und ZusammenhĂ€nge zu belegen. 

Zeuginnen und Zeugen ergĂ€nzten die Akten. Sie berichteten von Erfahrungen, die sich nicht vollstĂ€ndig in Formularen und Befehlen ausdrĂŒcken ließen. Ihre Aussagen brachten die Folgen der Politik in den Saal: Verfolgung, Deportation, Zwangsarbeit und Mord waren nicht bloß juristische Begriffe. Sie betrafen konkrete Menschen und Familien. Gleichzeitig musste das Tribunal mit der Grenze jedes Gerichts umgehen. Viele, die hĂ€tten aussagen können, waren ermordet worden. Viele Erfahrungen blieben unaussprechlich oder konnten nur in Ausschnitten erzĂ€hlt werden. 

Das Verfahren entschied sich daher nicht zwischen Dokumenten und Zeugenaussagen. Es brauchte beides. Die Akten belegten die Struktur und den Entscheidungsweg; die Zeugnisse zeigten, was diese Entscheidungen fĂŒr Menschen bedeuteten. So entstand ein Bild, das weder nur technisch noch nur emotional war. 

Die Verteidigung und ihre Grenzen 

Nach der Anklage erhielten die Verteidiger Raum. Das war ein zentraler Punkt fĂŒr den Anspruch des Tribunals, ein Verfahren und keine bloße Inszenierung zu sein. Die Angeklagten konnten eigene Dokumente vorlegen, Zeugen benennen, Anklagebeweise in Frage stellen und selbst aussagen. Manche nutzten diese Möglichkeiten ausfĂŒhrlich. Hermann Göring trat etwa als Zeuge auf und versuchte, seine Rolle als politische FĂŒhrungskraft des Regimes zu erklĂ€ren und zugleich die Verantwortung anderer zu relativieren. 

Befehle, Unwissen und Selbstentlastung 

Viele Verteidigungen folgten einer Àhnlichen Logik. Die Angeklagten prÀsentierten sich als Fachleute, die nur einen begrenzten Bereich bearbeitet hÀtten. Sie erklÀrten, entscheidende VorgÀnge nicht gekannt zu haben. Sie verwiesen auf den Druck von oben, auf Hitlers AutoritÀt oder auf die ZwÀnge eines Krieges. Manche versuchten, die Verantwortung auf Tote zu verschieben, die nicht mehr befragt werden konnten. 

Solche Argumente waren nicht immer vollstĂ€ndig haltlos. In einer Diktatur waren ZustĂ€ndigkeiten hĂ€ufig ĂŒberlappend, MachtverhĂ€ltnisse verschoben sich, und nicht jede Person wusste jedes Detail. Genau deshalb durfte das Gericht Verantwortung nicht schematisch aus der Position ableiten. Aber fehlendes Wissen war nur dann entlastend, wenn es angesichts der Rolle und der vorliegenden Beweise glaubhaft war. Wer Befehle unterzeichnete, Institutionen leitete oder von Verbrechen profitierte, konnte sich nicht allein durch einen Verweis auf die Hierarchie aus der Verantwortung ziehen. 

Der Prozess als BĂŒhne 

NĂŒrnberg war auch ein Medienereignis. Journalistinnen und Journalisten aus vielen LĂ€ndern berichteten aus der Stadt. Fotos der Angeklagten, Zeichnungen aus dem Saal und Tonaufnahmen prĂ€gten das Bild der Prozesse. FĂŒr manche Angeklagte eröffnete diese Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Selbstinszenierung. Gerade Göring versuchte, Haltung und Kontrolle auszustrahlen. Andere wirkten gebrochen, ausweichend oder erschöpft. 

Diese Bilder dĂŒrfen jedoch nicht zum eigentlichen Gegenstand werden. Der Prozess war nicht deshalb wichtig, weil bekannte MĂ€nner im Dock saßen. Er war wichtig, weil dort geprĂŒft wurde, wie politische Macht sich in Verbrechen ĂŒbersetzt hatte. Die Gefahr jeder spĂ€teren Darstellung liegt darin, TĂ€terpersönlichkeiten zu faszinierenden Hauptfiguren zu machen. Eine verantwortliche ErzĂ€hlung muss die Angeklagten deshalb nicht verschweigen, aber ihre Selbstdarstellungen stets an den Quellen messen und die Opfer nicht aus dem Blick verlieren. 

Auch die Verteidigung brachte eigenes Material ein. Sie ließ Zeugen schriftlich oder persönlich aussagen, legte Dokumente vor und beanstandete einzelne Schlussfolgerungen der Anklage. Das Tribunal musste entscheiden, welche Unterlagen zugelassen wurden und welche Fragen fĂŒr den jeweiligen Anklagepunkt relevant waren. Gerade diese Auseinandersetzungen sind heute in den Protokollen sichtbar. Sie zeigen nicht nur die Verbrechen, sondern auch den Konflikt um ihre Deutung. Eine Behauptung der Anklage wurde nicht automatisch wahr, weil sie von einer Siegermacht kam; sie musste in den Verfahrensrahmen passen und begrĂŒndet werden. 

FĂŒr die Angeklagten bedeutete das keine Gleichheit der Ausgangslage mit den Menschen, die ihr Regime verfolgt hatte. Sie verfĂŒgten ĂŒber Verteidiger, ĂŒber Zeit zur Vorbereitung und ĂŒber die Möglichkeit, sich zu erklĂ€ren. Dieser Kontrast war Teil der Botschaft des Verfahrens. Ein Recht, das gegenĂŒber den Beschuldigten nur die Methoden der Diktatur wiederholt hĂ€tte, hĂ€tte seine eigene Grundlage beschĂ€digt. Dass NĂŒrnberg Verteidigung zuließ, sprach die Angeklagten nicht frei. Es sollte zeigen, dass individuelle Verantwortung gerade dann geprĂŒft werden muss, wenn die Taten moralisch und historisch ĂŒberwĂ€ltigend sind. 

Das Urteil und was es bedeutete 

Die Hauptverhandlung endete am 31. August 1946. Am 30. September und 1. Oktober wurden die Urteile verlesen. Das Tribunal verurteilte 19 der 22 Angeklagten und sprach drei frei: Hjalmar Schacht, Franz von Papen und Hans Fritzsche. Zwölf Angeklagte wurden zum Tod durch HÀngen verurteilt, drei zu lebenslanger Haft und vier zu langjÀhrigen Freiheitsstrafen zwischen zehn und zwanzig Jahren. 

Kein einheitliches Strafmaß 

Die Urteile waren nicht gleich. Das war beabsichtigt. Sie sollten die jeweilige Rolle der Angeklagten widerspiegeln. Manche Urteile wurden spĂ€ter heftig diskutiert. Albert Speer erhielt zwanzig Jahre Haft, obwohl er als RĂŒstungsminister vom Einsatz von Zwangsarbeit profitiert hatte. Andere wurden freigesprochen, was in der Öffentlichkeit und besonders bei sowjetischen Vertretern auf Kritik stieß. Der sowjetische Richter hielt seine abweichende Auffassung zu mehreren FreisprĂŒchen und zur Bewertung mancher Organisationen fest. 

Diese Differenzen machen das Urteil nicht automatisch wertlos. Sie zeigen vielmehr, dass ein Gericht nicht einfach eine moralische Rangliste des Grauens erstellt. Es prĂŒft konkrete Anklagepunkte und Beweise. Das kann fĂŒr Beobachter unbefriedigend sein, besonders wenn das historische Wissen ĂŒber eine Person oder Institution grĂ¶ĂŸer erscheint als das, was sich in den Kategorien der Anklage unmittelbar beweisen ließ. NĂŒrnberg lehrt damit auch etwas ĂŒber die Begrenztheit des Strafrechts: Es kann Verantwortung benennen, aber es kann niemals alle Dimensionen einer historischen Katastrophe erfassen. 

Die letzten Tage 

Die Todesurteile wurden am 16. Oktober 1946 vollstreckt. Hermann Göring entzog sich der Hinrichtung durch Suizid in der Nacht zuvor. Martin Bormann war in Abwesenheit verurteilt worden; erst Jahrzehnte spÀter wurde geklÀrt, dass er wahrscheinlich bereits 1945 in Berlin gestorben war. Die zu Haftstrafen Verurteilten kamen spÀter in das KriegsverbrechergefÀngnis Spandau in Berlin. 

Mit den Urteilen endete der Hauptprozess, nicht aber die Frage nach Verantwortung. In NĂŒrnberg folgten weitere Verfahren gegen Ärzte, Juristen, Industrielle, SS- und PolizeifĂŒhrer, MilitĂ€rs und Beamte. Der Hauptkriegsverbrecherprozess hatte einen Rahmen geschaffen, doch er hatte auch offengelegt, wie viele Bereiche einer Gesellschaft an einer Diktatur mitwirken können. Genau deshalb bleibt sein Verlauf so bedeutsam: Er zeigt, dass die Geschichte der NS-Verbrechen nicht bei den Namen in der ersten Reihe endet. 

Zusammenfassung 

Der NĂŒrnberger Hauptkriegsverbrecherprozess machte aus der abstrakten Frage nach der Schuld des NS-Regimes ein Verfahren gegen konkrete Menschen und Organisationen. 24 MĂ€nner wurden angeklagt, 22 standen vor dem Tribunal. In 216 Verhandlungstagen prĂŒfte das Gericht Anklage, Akten, Filme, Zeugenaussagen und Verteidigungen. Die Übersetzung in vier Sprachen und die öffentliche Dokumentation machten den Saal 600 zu einem Ort internationaler VerstĂ€ndigung unter schwierigsten Bedingungen. 

Die Urteile von 1946 konnten weder das Leid der Opfer aufwiegen noch die gesamte Verantwortung des Regimes erfassen. Sie machten aber sichtbar, dass Staatsmacht keine persönliche Unantastbarkeit begrĂŒndet. NĂŒrnberg war ein unvollkommenes Gericht in einer unvollkommenen Nachkriegswelt. Seine bleibende Bedeutung liegt darin, dass es Macht nicht als Ausrede akzeptierte, sondern sie zum Gegenstand einer öffentlichen BeweisfĂŒhrung machte. 

FAQ 

Wie viele Angeklagte standen im NĂŒrnberger Hauptprozess vor Gericht? 

Die Anklage richtete sich gegen 24 MĂ€nner. Robert Ley starb vor Prozessbeginn durch Suizid, Gustav Krupp von Bohlen und Halbach wurde fĂŒr nicht verhandlungsfĂ€hig erklĂ€rt. Martin Bormann wurde in Abwesenheit angeklagt. Damit wurden 22 Angeklagte vom Internationalen MilitĂ€rtribunal verhandelt. 

Wie lange dauerte der Hauptkriegsverbrecherprozess? 

Die Verhandlung begann am 20. November 1945 und endete nach 216 Sitzungstagen. Die Urteile wurden am 30. September und 1. Oktober 1946 verkĂŒndet. 

Welche Urteile fÀllte das Tribunal? 

19 der 22 Angeklagten wurden verurteilt, drei freigesprochen. Zwölf erhielten Todesurteile, drei lebenslange Haftstrafen und vier Freiheitsstrafen von zehn bis zwanzig Jahren. Das Tribunal erklĂ€rte außerdem das FĂŒhrungskorps der NSDAP, die Gestapo, den SD und die SS zu verbrecherischen Organisationen. 

Konnten sich die Angeklagten verteidigen? 

Ja. Sie hatten Verteidiger, konnten eigene Dokumente und Zeugen vorlegen, Beweise der Anklage angreifen und zum Teil selbst aussagen. Das Verfahren war allerdings in den besonderen politischen UmstĂ€nden der unmittelbaren Nachkriegszeit angesiedelt; diese Spannung gehört zu jeder historischen Einordnung NĂŒrnbergs. 

Warum sind die Prozessakten heute noch wichtig? 

Sie dokumentieren mit Protokollen, BeweisstĂŒcken, Fotografien, Filmen und Tonaufnahmen, wie das Gericht zu seinen Urteilen kam. Sie sind deshalb zentrale Quellen fĂŒr die Forschung zu den NS-Verbrechen und ein wichtiges Gegenmittel gegen GeschichtsfĂ€lschung und Holocaustleugnung. 

Quellen 


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